EGVP und beBPo
Elektronische Kommunikation mit Gerichten – einfach und sicher mit unserer Software!
Ihr Einstieg in die elektronische Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts
Behörden sowie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der neuen Regelung in der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV) ab 01. Januar 2022 dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen.
Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter Anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Die Justiz empfiehlt die Verwendung des beBPo, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann.
Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits vorhandenen EGVP-Infrastruktur.
Ihr Einstieg in die elektronische Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts
Behörden sowie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der neuen Regelung in der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV) ab 01. Januar 2022 dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen.
Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter Anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Die Justiz empfiehlt die Verwendung des beBPo, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann.
Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits vorhandenen EGVP-Infrastruktur.
EGVP-, beBPo-, eBO- und De-Mail-Nutzung
Kostengünstige, effiziente und
gesetzeskonforme Kommunikation
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Gewährleistung der Integrität,
Authentizität, Vertraulichkeit und
Nachvollziehbarkeit bei der
Übermittlung von Nachrichten
Überführung ins Archiv
Rechtskonforme Archivierung nach
der technischen Richtlinie TR-ESOR
EGVP, BEBPO, eBo UND DE-MAIL VEREINT - MIT DEM MENTANA-GATEWAY
Das Mentana-Gateway wird einmalig an die existierende interne E-Mail-Infrastruktur Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde verbunden und ermöglicht die Anbindung an das EGVP-, beBPo-, eBO- oder De-Mail-System. Mit dem Mentana-Gateway können Sie problemlos EGVP-, eBO-, beBPo-Nachrichten aus ihrem E-Mail Client senden und empfangen.
FP Mentana-Gateway (EGVP, beBPo und De-Mail vereint) - Flyer anfragen:
Folgende Vorteile bietet Ihnen das Mentana-Gateway
Einfache einmalige Einbindung in Ihre vorhandene E-Mail Infrastruktur
Das E-Mail Client AddIn beinhaltet die Visualisierung der unterschiedlichen Nachrichtentypen
Das E-Mail Client AddIn erlaubt Ihnen aus Ihrem E-Mail Client heraus eine direkte Beantwortung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB)
De-Mail und EGVP Adressen sind bequem über ein öffentliches Adressbuch (LDAP) einzusehen und über den E-Mail Client verwendbar
Automatisierte, komfortable Nachrichtenweiterleitung an Ihre Fachabteilungen und Referate über unsere Regelwerke möglich
Sichere Übermittlung von sehr großen Nachrichtenanhängen (>60MB) über vom BSI zertifizierte Rechenzentren
Intiutive Webkonsole für Administratoren

Vielfältige Möglichkeiten zur Anbindung an Ihre Archiv-Infrastruktur (Dateisystem, SMTP, Webservice)
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) mit dem Mentana-Gateway
Der Kreis derer, die den Elektronischen Rechtverkehr (ERV) für ihre Kommunikation mit Gerichten nutzen müssen, vergrößert sich weiter:
2022 kommt das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
In dem seit 2004 etablierten Kommunikationssystem „Elektronisches Gerichts – und Verwaltungspostfach“ (EGVP) existieren verschiedene Rollen, über die identifizierte Teilnehmer elektronische Dokumente an die teilnehmenden Gerichte, Behörden, Anwälte und Notare sicher übermitteln können.
Während Behörden mit dem (beBPo – seit 2018), Notare mit dem (beN –ebenfalls seit 2018) und Rechtsanwälte mit dem (beA – seit 2016) bereits Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) haben, ist es über das eBO dann auch den anderen sogenannten Verfahrensbeteiligten möglich, elektronische Akten zu versenden und elektronisch vom Gericht zugestellte Dokumente direkt zu erhalten. Dadurch sollen Medienbrüche weitestgehend vermieden werden.
Mit dem eBO sollen nun also auch Einzelpersonen und Organisationen, die üblicherweise an gerichtlichen Verfahren beteiligt sind, in den ERV eingebunden werden. Die Rede ist von „professionellen Nutzern“, das können beispielsweise Sachverständige, Unternehmen, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Rentenberater oder gesetzliche Betreuer sein. Hinzu kommen Verbände, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Inkassodienstleister.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des eBO sehen vor, dass der Versand aus dem eBO schriftformersetzend ist. Das bedeutet, das häufig juristisch notwendige „Erfordernis der Schriftform“ bzw. „Schriftformerfordernis“ wird dadurch erfüllt. So spart man sich Papier, qualifizierte Signaturen auf elektronischen Dokumenten und umständliche Zustellungsmethoden.
Grundlage des eBO ist das „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“. Es sieht vor, dass die Nutzer sich nur einmal bei der Eröffnung des eBO identifizieren müssen. Dies kann bei einem örtlichen Notar erfolgen.
Während es für Normalbürger wohl nicht besonders interessant ist, ein solches Postfach zu eröffnen, erleichtert es den oben genannten Berufsgruppen, die naturgemäß viel mit Gerichten zu tun haben, den Arbeitsalltag erheblich.
Spätestens dann wird die Papierform wohl endgültig aus dem Rechtverkehr verschwinden.
Unsere Produkte und Dienstleistungen für Ihren Unternehmenserfolg
Mit dem Gateway von Mentana verbinden wir Kommunikationskanäle wie EGVP, eBO, beBPo oder De-Mail mit Ihrer bestehenden E-Mail-Infrastruktur um eine sichere Kommunikation ohne tiefgreifende Änderungen an bestehenden Systemen. Im Hintergrund werden Ihre Nachrichten in das entsprechende Format umgewandelt und über den richtigen Kanal sicher versendet und zugestellt.
Das De-Mail Gateway wird einmalig in die existierende, interne E-Mail-Infrastruktur eines Unternehmens oder einer Behörde integriert und ermöglicht damit die Nutzung der De-Mail Dienste aus der vorhandenen Mailinfrastruktur heraus. Die Installation verläuft minimalinvasiv und im Einklang mit bestehenden Arbeitsabläufen.
FP Mentana-Gateway
Das mandantenfähige Mentana-Gateway unterstützt die digitale Kommunikation Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde auf dem höchsten Niveau und optimiert Ihre Kommunikation kostengünstig, effizient und gesetzeskonform.

De-Mail
De-Mail schützt beim Versand die Vertraulichkeit und verhindert Änderungen des Nachrichteninhaltes und der sogenannten Metadaten (z. B. Absenderadresse, Versandzeit, Versandart). Zusätzlich wählen Sie zwischen mehreren Versandarten, die Sie auch kombinieren können.

Wir sind der einzige vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik akkreditierte Dienstanbieter für De-Mail, der gleichzeitig mit dem Gateway auch die Anbindung an EGVP, eBO und beBPo-Postfächer bietet.
Wenn Sie eine skalierbare, plattformunabhängige und virtualisierbare Lösung für Ihre EGVP-, eBO, beBPo- oder De-Mail-Postfächer suchen, sind wir der richtige Partner für Sie.
Unsere Referenzen












„Mit der Anbindung ans beBPo sparen wir nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Porto und Papier. Und wir können unsere Mitarbeiter effizienter einsetzen.“
Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie die Antworten!
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Was ist das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)? Was ist das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)? Welche weiteren gesetzlichen und sicheren Übermittlungswege gibt es?
Hinter dem „elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) verbirgt sich eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten. Das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) ist neben dem „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ (beA) eines der zentralen Elemente des künftigen elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden und der Justiz.
De-Mail, und übergangsweise kann noch per EGVP gesendet werden, wenn die Anhänge an die Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Diese Regelung gilt nur bis Ende 2022.
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Bin ich dazu verpflichtet EGVP und beBPo einzusetzen? Wie sind die rechtlichen Grundlagen?
Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der neuen gesetzlichen elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV) ab 01. Januar 2022 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter Anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Die Justiz empfiehlt die Verwendung des beBPo, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.
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Was brauche ich um EGVP/beBPo und De-Mail Nachrichten direkt in meinem Postfach zu empfangen?
Das Mentana Gateway und das E-Mail Client AddIn.
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Was muss eine Behörde tun, um EGVP/beBPo nutzen zu können?
Sie wenden sich an Ihren zuständigen Intermediär und beauftragen ein beBPo Konto für Ihre Behörde. Danach erhalten Sie vom Intermediär ein Softwarezertifikat sowie eine SAFE-ID. Nach Erhalt des Zertifikates beauftragen Sie Mentana-Claimsoft (zert. Drittanbieter) mit der Installation des Mentana Gateway mit beBPo Connector und stellen uns das Zertifikat zur Verfügung. Damit sind Sie empfangsbereit. Nach Benennung der zuständigen beBPo Prüfstelle (falls in Ihrem Bundesland noch nicht bekannt gegeben, evtl. Anfrage bei Ihrer obersten Behörde) beantragen Sie dort die Identifizierung und Freischaltung Ihres beBPo Kontos. Sie erhalten dann das VHN-Zertifikat. Benachrichtigen Sie dann die Mentana-Claimsoft per Mail über support@mentana.de über die Freigabe des Kontos. Nach dem „Umzug“ Ihres beBPo sind Sie empfang- und sendebereit.
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Wo finde ich meinen Intermediär?
Für die EGVP/ beBPo-Infrastruktur werden für die „Zwischenspeicherung“ der Nachrichten (ähnlich einem E-Mail-Server) sogenannte Intermediäre (auch virtuelle Poststellen genannt) benötigt. Diese werden in allen Bundesländern und auf Bundesebene in öffentlich-rechtlichen Rechenzentren betrieben. Bitte wenden Sie sich an den Intermediärsbetreiber Ihres Bundeslandes. Hier finden weitere Informationen: egvp.justiz.de
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Was sind Prüfstellen?
Gemäß den Regelungen der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung ERV müssen von den obersten Behörden des Bundes oder der Länder öffentlich-rechtliche Stellen bestimmt werden, die die Identität der Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts prüfen und dies im Verzeichnisdienst bestätigen.
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Welche Prüfstelle ist meinem Bundesland zugeordnet? Gibt es eine Übersicht?
- Brandenburg: Brandenburgischer IT-Dienstleister, E-Mail: zit-bb.kundenmanagement@zit-bb.brandenburg.de
- Hamburg: Freie und Hansestadt HH, E-Mail: sk-eps@sk.hamburg.de
- Hessen: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) – als Intermediär beBPo-Prüfstelle: ekom21 – KGRZ Hessen, E-Mail: bebpo@hzd.hessen.de
- Niedersachen: IT Niedersachsen, E-Mail: bebpo@it.niedersachsen.de
- Nordrhein-Westfalen: E-Mail: beBPo-Pruefstelle-NRW@it.nrw.de
- Rheinland-Pfalz: Landesbetrieb Daten und Information, https://ejustice.rlp.de/de/behoerden-berufstraeger/behoerden/
- Sachsen-Anhalt: dataportbebpopruefstellest@dataport.de
- Sachsen: Behoerdenkonto.Amt24@sk.sachsen.de
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Schleswig-Holstein: Zentralen IT-Management der Landesverwaltung (ZIT), Mail: beBPo-Pruefstelle-SH@melund.landsh.de
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Was ist ein Herkunftszertifikat?
beBPos werden im sicheren Verzeichnisdienst als solche gekennzeichnet. (Sie erhalten die sogenannte EGVP-Rolle „beBPo“). Zudem wird an jede EGVP-Nachricht, die aus einem beBPo versandt wird (z.B. aus dem Mentana Gateway), automatisiert eine bestimmte Signatur an den äußeren Umschlag (Transportsignatur) angebracht. Diese bestätigt die Herkunft der Nachricht aus dem beBPo (Herkunftsnachweis). Diese Signatur übernimmt die Mentana-Claimsoft für Ihre Kunden beim Versenden der Nachricht.
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Muss ich beBPo Nachrichten archivieren?
Eine beBPo Nachricht ist genau wie eine EGVP oder De-Mail Nachricht eine signierte Datei und sollte direkt archiviert werden.