"Die Digitalisierung des Justizsystems in Deutschland hinkt führenden Ländern zehn bis 15 Jahre hinterher."
Quelle: Studie „The Future of Digital Justice” (2022)
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist für Organisationen im öffentlichen Dienst seit 2022 eine gesetzliche Pflicht. Jede Kommunikation zwischen einer Behörde und einer Justizbehörde muss vollständig digital über sichere elektronische Postfächer erfolgen. Diese sicheren Übermittlungswege wurden klar definiert und umfassen die Kommunikationskanäle zwischen der elektronischen Poststelle des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft und den verschiedenen elektronischen Postfächern.
Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Gerichten, Behörden, Unternehmen und Bürgern effizienter, schneller und sicherer zu gestalten. Durch den ERV wird die Bearbeitung rechtlicher Verfahren deutlich beschleunigt, da der physische Versand von Dokumenten entfällt, wodurch lange Postlaufzeiten und potenzielle Verzögerungen vermieden werden. Gleichzeitig werden die Kosten und der administrative Aufwand, die mit dem traditionellen, papierbasierten Rechtsverkehr einhergehen, erheblich reduziert. Das freut die Umwelt und spart Platz in Archiven, in denen die postalischen Dokumente abgelegt werden.
Die Sicherheit und Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten wird dabei durch den Einsatz des OSCI-Standards gewährleistet. Dieses Protokoll ermöglicht eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die die Integrität, Authentizität und Nachweisbarkeit der digitalen Kommunikation garantiert.
Die Vorteile?
Zu den wichtigsten zählen die Verkürzung der Bearbeitungszeiten, die Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und die Erhöhung der Datensicherheit. Zudem ermöglicht der ERV eine medienbruchfreie Kommunikation, was bedeutet, dass Informationen und Dokumente ohne Unterbrechung oder Medienwechsel digital übermittelt werden können. Dies führt zu einer reibungsloseren und transparenteren Abwicklung von rechtlichen Verfahren.
Und es kommt noch mehr Bewegung ins Spiel, was den elektronischen Rechtsverkehr angeht: Baden-Württemberg etwa berichtet auf einem eigenen eJustice-Portal über die Meilensteine dessen Einführung. Auch etwa Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Berlin oder Niedersachsen stellen den verschiedenen Nutzergruppen ausführliche Hinweise zur Verfügung, wie sie elektronisch mit der Justiz kommunizieren können. Eine Übersicht über die jeweiligen Verordnungen zum ERV in den einzelnen Bundesländern gibt es hier.
Sicher eine begrüßenswerte Entwicklung: Schließlich sorgt die analoge Kommunikation mit der Justiz nicht nur bei den Gerichten selbst, sondern auch „auf der anderen Seite des Schreibtischs“ – etwa bei Behörden oder Unternehmen – für jede Menge Aufwände. Nicht nur gilt es, wichtige Unterlagen wie Pfändungen, Gutachten, Bescheinigungen auszudrucken, sie zu kuvertieren, frankieren und zur Post zu bringen: Gerade in dringenden Angelegenheiten kostet der Postweg oft wertvolle Zeit und kann zu ungewollten Verzögerungen führen.
Dabei gibt es längst sichere Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem verpflichtet seit 2018 die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung Behörden sogar dazu, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu nutzen. Seit 2022 müssen sie gemäß der Verordnung Schriftsätze als elektronisches Dokument an Gerichte übermitteln.
Besonders relevant sind in diesem Kontext zum Beispiel elektronische Postfächer:
Die gute Nachricht: Wer sich der Mittel des elektronischen Rechtsverkehrs konsequent bedient, ermöglicht damit effiziente und nutzerorientierte Abläufe für alle beteiligten Seiten. Wie das in der Praxis funktionieren kann, zeigt zum Beispiel der Landkreis Hildesheim, der sich in Sachen digitale Verwaltung als Vorreiter aufgestellt hat. Lesen Sie in dieser Success Story, wie der Landkreis Hildesheim einen verbindlichen, vertraulichen und rechtssicheren Versand ihrer elektronischen Dokumente in Zusammenarbeit mit uns realisiert hat. Jetzt herunterladen!
So ist die digitale Kommunikation mit Gerichten als wichtiger Baustein für ein insgesamt digitales Dokumentenmanagement in der Verwaltung zu begreifen: Sie sorgt intern wie extern für Effizienzsteigerungen – und macht Ressourcen frei für wichtigere Tätigkeiten.
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